Grundlagen
Die Europäische Genossenschaft ( auch Societas Cooperativa Europaea = SCE ) besitzt die perfekte Voraussetzung für den Aufbau einer länderübergreifenden Interessengemeinschaft mit gleichzeitigem Erhalt der Individualität der einzelnen Unternehmen.
Trotz gemeinsamer Rechtsform behält jedes Mitglied seine Eigenständigkeit und kann weiterhin in gewohnter Weise unabhängig am Markt agieren.
Eine besondere Charakteristik verleiht die Philosophie der Genossenschaft auch der Unternehmensführung. Sie weiß, wie enorm wichtig die gemeinsame Vertrauensbasis für die Funktionsfähigkeit und die Erfolgswirksamkeit einer förderwirtschaftlichen Kooperation ist.
Dieses Modell schafft eine dauerhafte Verbindung unter den Partnern und stellt sicher, dass wirtschaftliche und technologische Entwicklungen zielgerichtet vorangetrieben werden können. Die Partner können die vorhandenen Ressourcen als Plattform für die Erbringung eigener Dienstleistungen verwenden und sie ihren Kunden zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Die Europäische Genossenschaft ist ausgestaltet als eine Rechtsform des Genossenschaftsrechts. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit und das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Der in der Satzung festgelegte Sitz einer Europäischen Genossenschaft muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen.
Die SCE bildet das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den nationalen genossenschaftlichen Rechtsformen in den Mitgliedstaaten. Der Zweck der SCE entspricht also dem jeder anderen Genossenschaft. Er besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und in der Befriedigung von Mitgliederbedürfnissen.